AGB

Allgemeine Reise- und Geschäftsbedingungen

Die Reise- und Geschäftsbedingungen ergänzen die §§ 651a ff. BGB und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns.

1. Anmeldung und Bestätigung.

Mit der Anmeldung bietet der Vertragspartner dem in der jeweiligen Reiseausschreibung genannten Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrags verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, fernschriftlich (Fax), per e-Mail, via Internet, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung Sie ebenfalls wie für Ihre eigene Verpflichtung einstehen. An die Anmeldung/Buchung ist der Vertragspartner 14 Tage gebunden. Der Reisevertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung durch den Reiseveranstalter zustande.

2. Leistungen

Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus der Beschreibung in der Buchungsbestätigung in Zusammenhang mit dem aktuellen, für den Zeitpunkt der Reise gültigen Katalog bzw. auf der Homepage veröffentlichten Angebote  des Reiseveranstalters. Nicht vom Reiseveranstalter gemachte Angaben oder Zusagen, z.B. durch Hotelprospekte, Vertragspartner oder Reisevermittlern, sind ohne vorherige Absprache nicht verbindlich. Wo nicht anders vermerkt, sind Flugkosten inkl. Flugsteuern sowie Flughafen- und Sicherheitsgebühren nicht im Reisepreis eingeschlossen. Die im Prospekt enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluß eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.

3. Vermittlung von Fremdleistungen

Werden Leistungen anderer Veranstalter bzw. von Fluggesellschaften vermittelt, so gelten deren jeweilige Vertragsbedingungen.

 4. Bezahlung

Mit Vertragsabschluß bzw. Zusendung der Buchungsbestätigung/Rechnung erhalten die Reisenden einen Sicherungsschein zur Kundengeldabsicherung (gemäß § 651 k BGB) und zahlen maximal 15 % des Reisepreises an (zzgl. etwaiger Versicherungen, die der Kunde freiwillig abschließt). Der Restbetrag wird ohne gesonderte Aufforderung vier Wochen vor Reiseantritt fällig. Bei Buchungen, die weniger als vier Wochen vor Reiseantritt erfolgen, ist der gesamte Reisepreis nach erfolgter Buchungsbestätigung und innerhalb der auf der Rechnung jeweils angegebenen Frist zu leisten. Befinden sich die Reiseteilnehmer mit der Zahlung des Reisepreises in Verzug und wurde die Leistungsverweigerung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist (§326 BGB) schriftlich angedroht, ist der Veranstalter berechtigt, die Leistung endgültig zu verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Reisevertrages zu verlangen.

 5. Leistungs- und Preisänderungen

Der Reiseveranstalter kann den Reisepreis nur erhöhen, wenn dies mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises im Vertrag vorgesehen ist und damit einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird, sofern zwischen Vertragsabschluß und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und bei Vertragsabschluß für den Reiseveranstalter nicht vorhersehbar waren. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Der Reiseveranstalter hat eine Änderung des Reisepreises , eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder eine zulässige Absage der Reise dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungs- oder Absagegrund zu erklären. Im Falle einer Erhöhung des Reisepreises um mehr als 5 % oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Er kann stattdessen, ebenso wie bei einer Absage der Reise durch den Reiseveranstalter, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch den Reiseveranstalter diesem gegenüber geltend zu machen.

6. Umbuchung

Ein Anspruch des Reisenden auf Umbuchung der Reiseleistungen bzw. des Reisetermins besteht nicht. Sofern der Reiseveranstalter dies jedoch ermöglichen kann werden dafür folgende Gebühren fällig: - bis 40 Tage vor Reiseantritt je Änderung EUR 25. - 39 bis 14 Tage vor Reiseantritt 5% der Leistung (jedoch mindestens EUR 25 ), die Sie umbuchen - 13 bis 4 Tage vor Reiseantritt 10 % der Leistung, (jedoch mindestens EUR 50,- ) die Sie umbuchen - 3 und weniger Tage vor Reiseantritt 20% der Leistung, (jedoch mindestens EUR 50,- ) die Sie umbuchen. Eine Änderung des gesamten Reisearrangements wird wie ein Rücktritt behandelt; dies gilt auch für Touren. Gegebenenfalls werden bei Umbuchungen für einzelne Leistungen gesonderte Stornokosten fällig, dies teilen wir Ihnen vor Umbuchung mit. Bei Änderungen, Neubuchungen und Stornierungen von Flügen, für die bereits Tickets ausgestellt wurden, kommen die Regelungen der jeweiligen Fluggesellschaft zur Anwendung und es werden dem Reisenden die sich daraus ergebenden Gebühren berechnet.

7. Bearbeitungsgebühr

Bis zu einem Auftragswert von 500 € pro Person wird eine Bearbeitungsgebühr von 25 € pro Person erhoben.

8. Rücktritt durch den Reisenden

Der Reisende kann jederzeit bis zum Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist dabei der Eingang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter, welche schriftlich erfolgen sollte. Bei Rücktritt von der gebuchten Reise werden folgende Gebühren fällig: bis 45 Tage vor Abreise 10% des Reisepreises 44 - 20 Tage: 25 % des Reisepreises 19 - 10 Tage: 55 % des Reisepreises 09 - 01 Tage: 75 % des Reisepreises Abreisetag: 100 % Bei abweichenden Stornobedingungen (z.B. bei Kreuzfahrten, Hochzeitsarrangements, Konzertkarten, Motorräder usw.) werden die Stornokosten in der jeweiligen Leistungsbestätigung aufgeführt. Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor, die tatsächlich anfallenden Stornokosten in Rechnung zu stellen, wenn diese die oben aufgeführten pauschalen Prozentsätze übersteigen. Dem Reisenden bleibt unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder geringere Kosten als die vorbenannte Pauschale entstanden sind.

9.Mindestteilnehmerzahlen

Bei Nichterreichen einer in der Leistungsbeschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl ist der Reiseveranstalter berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt kann, wenn nicht vorher anders bekannt gegeben, spätestens 2 Wochen vor Antritt der Reise erklärt werden. Bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet.

10. Vertragsübertragung

Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt, sofern dies möglich ist. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

11. Schriftform Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sollten in Ihrem Interesse und aus Beweisgründen in jedem Fall schriftlich erfolgen.

12. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Ein Rechtsanspruch kann daraus nicht abgeleitet werden, da bei einzelnen Leistungsträgern auch uns Kosten entstehen. Für die Bearbeitung der Erstattungsansprüche wird eine Gebühr von 25% des Leistungswertes erhoben.

13. Haftung des Reiseveranstalters für eigene Leistungen

Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für: - die gewissenhafte Reisevorbereitung; - die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger; - die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung, jedoch nicht für die Angaben in Orts-, Hotel- und anderen nicht von uns herausgegebenen Prospekten, die von unseren Buchungsstellen, bzw. von Ihrem Reisebüro abgegeben werden oder Ihren Reiseunterlagen beigefügt sind; - die ordentliche Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung.

14. Haftungsbeschränkung

Treten Schäden ein, die weder vorsätzlich noch grob fahrlässig vom Reiseveranstalter herbeigeführt worden sind und nicht Körperschäden sind, ist die vertragliche Haftung auf maximal das dreifache des Reisepreises beschränkt. Soweit Einzelleistungen (z.B. Hotelleistungen, Mietfahrzeuge, Flüge) ausdrücklich als vermittelte Fremdleistungen dem Reisenden gegenüber kenntlich gemacht wurden, tritt der Reiserveranstalter für solche Leistungen lediglich als Vermittler auf und haftet somit nicht für die Erbringung der Leistung selbst , sondern nur für die eventuelle Verletzung von Vermittlerpflichten. Dies gilt insbesondere auch für die Vermittlung von Flügen.

15. Gewährleistung

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es - unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht - Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Wenden Sie sich dazu zunächst an unseren örtlichen Vertreter im jeweiligen Zielgebiet (siehe Reiseunterlagen). Sofern die Reiseunterlagen keinen Hinweis auf einen örtlichen Vertreter enthalten, setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung. Leistet der Reiseveranstalter nicht innerhalb einer vom Reisenden bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, so kann der Reisende selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe von dem Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse des Reisenden geboten wird.

16. Minderung des Reisepreises

Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise oder einzelner Reiseleistungen können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen haben, den Mangel anzuzeigen. 16. Schadensersatz Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat. Wird die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende auch wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen.

17. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche müssen Sie innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind. Ansprüche des Reisenden verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

 18. Pass-, Visa-, Zoll-, Flug-. Devisen- und Gesundheitsbestimmungen Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise erforderlichen Bestimmungen selbst verantwortlich. Insbesondere beinhaltet dies die rechtzeitige Besorgung notwendiger Visa und Führerscheine. Alle Kosten und Nachteile, die dem Reiseteilnehmer aus der Nichtbefolgung dieser Bestimmungen erwachsen, gehen zu seinen Lasten.

19. Gerichtsstand

Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben sowie für Personen des Vertrags, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Sitz des Reiseveranstalters. Reiseveranstalter ist Benecke's Reisewelt - Berthold Benecke Poppau 19, 38489 Beetzendorf

Stand Oktober/2009